Wie geht es nun weiter?
Mittlerweile hat die Bezirksregierung seit dem 23.12.2016 das Verfahren ruhend gestellt, auch wenn wir der Meinung sind, dass das nicht gesetzeskonform ist. Mittlerweile hat die Firma Ahrens eine sogenannte Normenkontrollklage vor dem Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht, um gegen die ausgesprochene Veränderungssperre der Stadt Petershagen im Rahmen des neuen Bebauungsplans vorzugehen.
Nach unseren neuesten Erkennnissen steht ein Urteil des EuGH vom 01.07.2015 dem Ansinnen von Ahrens entgegen. Einen interssanten Artikel dazu hat der Rechtsanwalt der Firma Ahrens Transporte verfasst:
http://www.wirtschaft-regional.net/eugh-urteil-zur-weservertiefung-aus-fuer-jedes-industrielle-vorhaben-oder-infrastrukturvorhaben/
Dazu haben wir natürlich direkt eine Mail an die Bezirksregierung Detmold verfasst, auch zum Thema Einbringung von RC-Material. Die mittlerweile durchgeführte Akteneinsicht war mehr als ernüchtern. Dazu gibt es einen Eintrag unter "Aktuelles", "RC-Material und Verschlechterungsverbot im europäischen Wasserrecht".
Aber nun mal Klartext! Es würde nicht bei der geplanten Anlage bleiben!
Es ist sehr wahrscheinlich, und da wird Herr Klein öffentlich gegen wettern, dass in Lahde mittelfristig auch ein Asphaltmischwerk stehen wird. Warum? Nun, in Stadthagen produziert Ahrens bereits heute am Limit. Laut Karsten Klein boomt gleichzeitig der Straßenbau. Den Asphalt, den Ahrens heute in der Region nicht selbst produzieren kann, muss teuer zugekauft werden. Das ist natürlich aus unternehmerischer Sicht ärgerlich. Wir warnen deshalb weiterhin dringend vor der Unterschätzung der Gefahren, die sich aus der geplanten Ansiedlung ergeben. Stadthagen hat bereits gezeigt, wie toll ein Asphaltmischwerk in der Nähe von Wohnbebauung ist. Seid wachsam. Darüber hinaus wird der Splitt aus der Gleisschotteraufbereitung im Asphalt verwendet. Kurze Transportwege durch ein späteres Asphaltmischwerk in Lahde?
SPENDEN - Danke für eure Unterstützung!
Die laufenden Rechtsstreits mit der Firma Ahrens Transporte und Handel GmbH bedürfen dem Einsatz von zweifacher juristischer (Fachanwalt für Umweltrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht) und fachlicher Unterstützung (Dipl.-Ing. für Umwelttechnik). Diese Leute können natürlich auch für uns als Bürgerinitiative nicht kostenlos arbeiten. Bitte unterstützt uns mit eurer Spende.
Spenden können auf das folgende Konto der Bürgerinitiative "Stoppt den Giftmüll e.V." überwiesen werden:
Kontoinhaber: Bürgerinitiative Stoppt den Giftmüll e.V.
Verwendungszweck: Spende
IBAN: DE55254 621 600 056 888 000
BIC: GENODEF1HMP
Name der Bank: Volksbank Hameln-Stadthagen
Bis zu einem Betrag von 200,00€ reicht normalerweise der Kontoauszug als Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt aus. Bei höheren Beträgen senden wir euch unverzüglich eine Spendenbescheinigung zu. Bitte gebt uns hierfür Namen und Adresse in der Überweisung an.
Im Industriegebiet Lahde ist die Ansiedlung der Firma Ahrens geplant. Das bedeutet:
- Lagern und Behandeln von belastetem Gleisschotter
- geplante 200.000 Tonnen Material jährlich (traut nicht den Antragsunterlagen, die Erweiterungsanträge werden kommen)
- bis zu 320 zusätzliche LKWs pro Tag (laut Lärmgutachten)
Daraus ergibt sich eine Vielzahl Forderungen von uns Bürgern der Stadt Petershagen:
1. Das Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger im Umfeld der geplanten Anlage zur Abfallbehandlung und Lagerung auf körperliche Unversehrtheit wird verletzt.
2. Die im Abstandserlass d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz -Version V-3 - 8804.25.1 vom 6.6.2007 laut Anlage 1- festgesetzten Abstände werden zu vorhandenen Wohngebieten nicht eingehalten. (s. auch anliegendes Nutzungskataster).
3. Die Menschen in der hiesigen Region haben ein Recht auf saubere Luft.
4. Der Abstand zum Luftkurort Bad Hopfenberg beträgt nur ca. 2,5 km.
5. Der Abstand zur Sekundar- und Grundschule, den Kindergärten und Sportanlagen in Lahde, zur Zentralküche und dem Pflegeheim des Diakonischen Werkes Minden, … beträgt nur wenige hundert Meter.
6. Der Schulweg führt von Gorspen-Vahlsen über die „Industriestraße“ bzw. „Dreihausen“, „In der Bünte“ über die Straße „ An der Wandlung“ zu den Schulen in Lahde (s. auch Nutzungskataster).
7. Ein Verkehrs- und / oder Lärmgutachten liegt nicht vor.
8. Die vom Gesetzgeber geforderte Zuverlässigkeit des Antragstellers ist nach unseren Feststellungen nicht gegeben.
9. Es entstehen erhebliche Belästigungen (§ 15 BauNVO) für die Anlieger in der direkten Umgebung der geplanten Ansiedlung.
10. Im Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen - Teilplan Sonderabfälle (gefährliche Abfälle) heißt es auf Seite 60: „Mit den in Nordrhein-Westfalen vorhandenen Kapazitäten ließe sich auch ein Bedarf decken, der die im Durchschnitt erwartete Menge von 0,3 Mio. Mg/a übersteigt.“
Gemäß Abfallwirtschaftsplan NRW besteht kein Handlungsbedarf für die Neugenehmigung weiterer Anlagen zur Abfallbehandlung und Lagerung.
Wir wollen informieren!
Auf dieser Website werden wir in den nächsten Tagen weitere Informationen bereitstellen. Schaut also regelmäßig vorbei!